Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall unerwartet in eine Situation geraten, in der man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Betreuung dient dem
Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen
, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als
gesetzlicher Vertreter
zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht
ehrenamtlichen Betreuern
, insbesondere Familienangehörigen übertragen, manchmal aber auch Berufsbetreuern oder Betreuungsvereinen.
Am
1.1.2023
trat das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft getreten. Die Betreuungsrechtsreform hat
grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer
mit sich gebracht. Priorität hat seitdem die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Zudem muss der Betreuer sein Handeln stärker an den Wünschen des Betreuten ausrichten. Mit der Reform wurde auch ein
befristetes gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten
eingeführt.
Dieser Ratgeber will auf der Grundlage des aktualisierten Betreuungsrechts allen Beteiligten, dem Betreuten und dem Betreuer, bei den täglichen Herausforderungen helfen. Sie erfahren u.a.,
Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.