Stellvertreterthemen, d.h. das Phänomen, dass in einer Äußerung neben der vordergründigen Aussage weitere Aussagen enthalten sind, die mit der vordergründigen nichts mehr zu tun haben, sind mit den rechtlichen Instrumentarien nicht zu bewältigen. Dies wird demonstriert, indem die Ergebnisse einer linguistischen und einer juristischen Analyse medialer Äußerungen gegenübergestellt werden.