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Recht, Steuer, Wirtschaft, Bau, Architektur / Rechtswissenschaften
Olga Grjasnowa liest aus "JULI, AUGUST, SEPTEMBER
04.02.2025 um 19:30 Uhr
BGB Allgemeiner Teil
von Georg Bitter, Sebastian Röder
Verlag: Vahlen Franz GmbH
Reihe: Vahlen Jura/Lehr- und Fallbuch
Hardcover
ISBN: 978-3-8006-7398-8
Auflage: 6., neu bearbeitete Auflage
Erschienen am 23.08.2024
Sprache: Deutsch
Format: 240 mm [H] x 165 mm [B] x 30 mm [T]
Gewicht: 826 Gramm
Umfang: 446 Seiten

Preis: 28,90 €
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Klappentext

Zum Werk
Das Lern- und Fallbuch basiert auf einem neuartigen didaktischen Konzept, indem es den Lehrstoff mit Fällen und ausformulierten Lösungen in einem Band verknüpft. Im ersten Teil werden die Grundlagen des Prüfungsstoffs abstrakt, aber mit kleineren Beispielen versehen vermittelt. Im zweiten Teil erfolgt eine Vertiefung anhand einer Vielzahl von Fällen, die über Verweisungen mit dem Lehrbuchteil verschränkt sind. Der Einstieg ins juristische Studium wird zudem durch die Erläuterung der Gutachten- und Fallbearbeitungstechnik sowie eine Einführung in die juristische Literatur erleichtert.
Vorteile auf einen Blick67 Fälle mit Lösungen zur Rechtsgeschäftslehredidaktisch angelegte Zweiteilung des Werkes in einen Lehrbuch- und einen Fall- und Lösungsteil bietet die optimale und studentengerechte Vermittlung des Stoffes und fördert die Einübung des Gelernten
Zur Neuauflage
Die weiterhin sehr gute Annahme des Werkes durch die Studierenden hat die inzwischen 6. Auflage des Lern- und Fallbuchs zum BGB AT erforderlich gemacht. Diese berücksichtigt aktuelle Literatur und Rechtsprechung, insbesondere jüngere Entscheidungen zum Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten, zur invitatio ad offerendum, zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Verkehr und zur Anwendung des Grundsatzes falsa demonstratio non nocet beim Grundstückskauf. Im Recht der Stellvertretung sind aktuelle Urteile zur Anscheins- und Duldungsvollmacht, zum Missbrauch der Vertretungsmacht beim In-Sich-Geschäft (§ 181 BGB), zu den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts bei der Stellvertretung, zur Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB), zum Handeln unter fremdem Namen sowie zur Wissenszurechnung gem. § 166 BGB berücksichtigt. Neues gibt es schließlich auch zum Kalkulationsirrtum, zum Verhältnis von § 123 BGB und § 138 BGB bei widerrechtlicher Drohung und zum Minderjährigenrecht (lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft; Übertragung eines vermieteten Grundstücks an den Minderjährigen).
Zielgruppe
Für Studierende.


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