Bücher Wenner
Markus Braukmann liest aus "DIE ERSTE GENERATION"
09.10.2025 um 19:30 Uhr
Einführung in die Grundrechte
Mit wirtschaftsjuristischem Schwerpunkt und dem Recht der Verfassungsbeschwerde
von Mike Wienbracke
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Reihe: FOM-Edition
Hardcover
ISBN: 978-3-658-00763-8
Auflage: 2013
Erschienen am 05.04.2013
Sprache: Deutsch
Format: 240 mm [H] x 168 mm [B] x 21 mm [T]
Gewicht: 623 Gramm
Umfang: 372 Seiten

Preis: 34,99 €
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Klappentext
Biografische Anmerkung
Inhaltsverzeichnis

Mike Wienbracke behandelt Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte des deutschen Grundgesetzes und legt dabei den Fokus auf einzelne, im Examen am häufigsten vorkommende Grundrechte. Einleitend sorgt ein Überblick der allgemeinen Grundrechtslehre für eine solide Grundlage und soll den Einstieg in die einzelnen Grundrechte erleichtern. Die Darstellung der examensrelevanten Grundrechte ist in das materielle Prüfungsraster eingebettet, sodass nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch die Prüfungsform im Examen geschult wird. Zudem vertieft ein Extrakapitel die formelle (Individual-)Verfassungsbeschwerde. Darüber hinaus zeigt das Werk anhand von mehr als 100 Beispielfällen die Alltagsrelevanz der Grundrechte. Mithilfe von Tabellen und Abbildungen wird die Detailtiefe der Grundrechte veranschaulicht und eine bessere Orientierung bei der Falllösung gewährleistet.
Wegen seines wirtschaftsjuristischen Schwerpunktes und der Aufnahme der Berufsfreiheit, der Eigentumsfreiheit sowie des Abschnitts zur Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit richtet sich das Buch nicht nur an Examenskandidaten, sondern auch an Wirtschaftswissenschaftler.



Professor Dr. iur. Mike Wienbracke, LL. M. (Edinburgh) lehrt Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht am Fachbereich Wirtschaftsrecht der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen. Er ist Autor von zahlreichen juristischen Fachbeiträgen in deutscher und englischer Sprache.



Allgemeine Grundrechtslehren.- Ausgewählte Einzelgrundrechte.- Verfassungsbeschwerde.


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