Hegels Rechts- und Staatsphilosophie gilt im allgemeinen als konservative und reaktionäre Rechtfertigung der politischen Verhältnisse im Preußen der Restaurationszeit. Dennoch hat Hegel wie kein anderer die philosophische Diskussion der Grundstrukturen des modernen Staates bis heute nachdrücklich bestimmt. Obschon er seine Auffassung im Jahr 1820 in den Grundlinien der Philosophie des Rechts abschließend niedergelegt hat, finden sich in anderen Äußerungen Hegels Abweichungen von der offiziellen Version der Grundlinien. In diesem Zusammenhang spielen seine Vorlesungen zur Philosophie des Rechts eine wichtige Rolle. Mit der hier erstmals publizierten Mitschrift der Vorlesung aus dem Wintersemester 1821/22 sind diese Vorlesungen nun vollständig dokumentiert.
Georg Wilhelm Friedrich Hegel wurde am 27. August 1770 in Stuttgart geboren und starb am 14. November 1831 in Berlin. Er wuchs in einem pietistischen Elternhaus auf. Vermutlich ab 1776 besuchte Hegel ein Gymnasium in Stuttgart, seit 1784 das Obergymnasium. Seine Interessen waren breit gestreut. Besonderes Augenmerk widmete er der Geschichte, insbesondere der Antike und den alten Sprachen. Ein weiteres frühes Interesse bildete die Mathematik. 1788 nahm Hegel an der Tübinger Universität das Studium der Theologie auf. Im September 1790 erhielt er den Grad eines Magisters der Philosophie, 1793 wurde ihm das theologische Lizenziat verliehen. Hegel profitierte viel von dem intellektuellen Austausch mit seinen später berühmten Zimmergenossen Hölderlin und Schelling. Sie hegten große Sympathie für die revolutionären politischen Ereignisse in Frankreich. Jedoch fand später durch das Scheitern Napoleons eine politische Umorientierung bei Hegel statt. Er wurde ein Anhänger der konstitutionellen Monarchie Preußens und söhnte sich mit den politischen Gegebenheiten aus. Hegels Philosophie erhebt den Anspruch, die gesamte Wirklichkeit in der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen einschließlich ihrer geschichtlichen Entwicklung zusammenhängend, systematisch und definitiv zu deuten. In ihrer Wirkung auf die westliche Geistesgeschichte ist sie mit dem Werk von Platon, Aristoteles und Kant vergleichbar. Sein philosophisches Werk Phänomenologie des Geistes aus dem Jahre 1807 zählt zu den wirkmächtigsten Werken der Philosophiegeschichte überhaupt.