"Wann der Vater Papistisch ist, nimmt er seine Söhne mit zur Messe, die Mutter nimmt ihre Töchter mit zur reinen Kirchen. Da ist keine rechte Liebe, oder man hält wenig von der Religion..." Religiös-konfessionell gemischte Ehen waren in der Frühen Neuzeit aus Sicht der Obrigkeit, der Kirchen und Familien unerwünscht, doch sie konnten selten verhindert werden. Konflikte um Glaubensfreiheit und Konversion, die Reichweite väterlicher Gewalt und religiöse Kindererziehung schienen unausweichlich und stellten Eheleute und Familien vor große Herausforderungen. In ihrem Buch zeigt Dagmar Freist das spannungsvolle Beziehungsgeflecht von religionsübergreifender Alltagskultur und Geschlechterverhältnis, obrigkeitlicher Konfessionspolitik, Glaubensfreiheit und Gewissenszwang. Religiös-konfessionell gemischte Ehen waren spätestens seit dem frühen 17. Jahrhundert ein Störfaktor - in der christlichen Familie, die auf der Einheit von Geist und Körper im Glauben beruhen sollte, im Staat, der sich um einen konfessionell homogenen Untertanenverband bemühte, für die Kirchen, die mit ihrem Monopolanspruch auf die Heilsgewissheit um die Gläubigen warben, und für den Reichsreligionsfrieden, der auf das Recht der Gewissensfreiheit auf der einen Seite und auf unantastbare konfessionelle Grenzziehungen und Abgrenzungen auf der anderen Seite gegründet war. Aus mikrohistorischer Perspektive wird das Ineinandergreifen von Alltagshandeln und lebensweltlichen Zusammenhängen beobachtbar in seiner Verwobenheit mit Prozessen der Rechtsetzung, konfessionspolitischen Interessen von Landesherrn und Kirchen, mit der praktischen Reichweite des Westfälischen Friedens und dem politisch-öffentlichen Ringen um die Auslegung religiöser Gewissensfreiheit. Damit bietet die Analyse von religiös-konfessionell gemischten Ehen als einer der denkbar engsten Form religionsübergreifenden Zusammenlebens eine Annäherung an die Auswirkungen religiöser Pluralisierung aus einer von der Forschung bislang kaum eingenommenen Perspektive.
.Dagmar Freist, Universität Oldenburg.