Vorwort
I.
Europa ja - aber welches?
II.
Auf der Suche nach Akzeptanz - Über Legitimationsdefizite
und Legitimationsressourcen der Europäischen Union
III.
Souveränität in der Europäischen Union
IV.
Zum Stand der demokratischen Legitimation der
Europäischen Union nach Lissabon
V.
Die demokratischen Kosten der Konstitutionalisierung -
Der Fall Europa
VI.
Die Ursachen des europäischen Demokratiedefizits werden
an der falschen Stelle gesucht
VII.
Die Notwendigkeit europäisierter Wahlen und Parteien
VIII.
Zur Bedeutung nationaler Verfassungen
in einem vereinten Europa
IX.
Die Rolle der nationalen Parlamente in der
Europäischen Union
X.
Die Rolle der nationalen Verfassungsgerichte
in der europäischen Demokratie
XI.
Das Grundgesetz als Riegel vor einer Verstaatlichung
der Europäischen Union
Zum Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
XII.
Nicht Pragmatismus, sondern
Prinzipienorientierung benötigt Europa
Anhang
Anmerkungen
Drucknachweise
Register
Dieter Grimm ist Professor em. Für Öffentliches Recht an der Humboldt- Universität zu Berlin. Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts und von 2001 bis 2007 Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Bei C.H.Beck ist von ihm zuletzt erschienen: Die Verfassung und die Politik. Einsprüche in Störfällen (2001).
Die Europäische Union hat keinen Mangel an Kritik und Akzeptanzproblemen - doch die Ursachen werden häufig an der falschen Stelle gesucht. Während viele hoffen, dass sich durch eine Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments das Demokratiedefizit der Union beheben lässt, zeigt Dieter Grimm, warum diese Hoffnung trügt. In grundsätzlichen Erörterungen und Einzelstudien zeigt Grimm, einer der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler, dass eine Ursache für die starken Akzeptanzprobleme meist übersehen wird, nämlich die Verselbständigung der exekutiven und judikativen Organe der EU (Kommission und Europäischer Gerichtshof) von den demokratischen Prozessen in den Mitgliedstaaten und der EU selbst, die ihre Wurzel wiederum in der vom Gerichtshof vorgenommenen "Konstitutionalisierung der Verträge" hat. Er geht den Ursachen für diese problematische Entwicklung nach und bietet Vorschläge zu ihrer Korrektur an.