Das deutsche Bergrecht ist ein über Jahrhunderte gewachsenes Rechtssystem und stellt im Kern einen rechtlichen Rahmen für die Gewinnung zahlreicher Bodenschätze bereit. Dabei erweist es sich gegenüber grundlegenden Reformen seit nunmehr über 40 Jahren als weitgehend resistent. Selbst das europäisierte Umweltrecht schlägt sich nur punktuell im Bundesberggesetz nieder. Armin von Weschpfennig beleuchtet die übergreifenden Strukturen des Bergrechts, untersucht verfassungsrechtliche Anforderungen und bindet das teils sehr spezielle Regelungssystem in die Dogmatik des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Planungs- und Umweltrechts ein. Dabei unterzieht er die zunehmende rechtspolitische Kritik einer differenzierten Bewertung. Überdies rückt er das bergrechtliche Potenzial für die Energiewende - etwa bei Untergrundspeichertechnologien für regenerativ erzeugten Strom oder Wasserstoffspeichern - verstärkt in den Fokus.
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; 2007 Erste juristische Staatsprüfung; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Köln; 2010 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn; 2014 Promotion; 2014-20 Akademischer Rat a.Z. ebenda; 2020 Habilitation; 2020-21 Akademischer Oberrat a.Z. ebenda; seit 2021 Universitätsprofessor an der Technischen Universität Kaiserslautern.