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25.11.2024 um 19:30 Uhr
"Nach dem ein ehrsame gemeind wohlbedächtlich darüber deliberiert"
Berner Gemeindeversammlungen im 18. Jahrhundert
von Sandro Frefel
Verlag: Bautz, Traugott
Reihe: Berner Forschungen zur Regionalgeschichte Nr. 7
E-Book / PDF
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ISBN: 978-3-86945-203-6
Erschienen am 15.03.2007
Sprache: Deutsch
Umfang: 220 Seiten

Preis: 30,00 €

30,00 €
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Inhaltsverzeichnis
Klappentext

Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
1.1 Kommunalismus als Alternative
1.2 Kommunalismus als Konzept
1.3 Komplementäres zu Kommunalismus
1.4 Fragestellung
1.5 Quellengrundlage
1.5.1 Versammlungsprotokolle
1.5.2 Dorf- und Versammlungsordnungen
2. WER IST DIE GEMEINDE?
2.1 Wege in die Gemeindeversammlung
2.1.1 Personalrechtlich - Burger oder Hintersässe?
2.1.2 Realrechtlich I - Bauer oder Tauner?
2.1.3 Realrechtlich II - Hausvater oder Haushaltsmitglied?
2.2 Gemeindetypen in Bern
2.2.1 Rechtsamegemeinde
2.2.1.1 Erweiterte Rechtsamegemeinde
2.2.1.2 Reduzierte Rechtsamegemeinde
2.2.2 Burgergemeinde
2.2.3 Hausvätergemeinde
2.3 Erklärungsansatz Ökotypen
2.4 Wer gehört nicht zur Gemeinde?
3. WIE OFT VERSAMMELT SICH DIE GEMEINDE?
3.1 Qualitative Aspekte der Häufigkeit
3.1.1 Monatsgemeinde
3.1.2 Grosse Gemeinde / Jahresgemeinde
3.1.3 Sonntagsgemeinde / Stillstand
3.1.4 Extragemeinde
3.1.5 Ausschüsse
3.2 Quantitative Aspekte der Häufigkeit
3.3 Wer bringt die Gemeinde an die Versammlung?
3.3.1 Regelung der Versammlungshäufigkeit
3.3.2 Einberufung durch Obrigkeit
3.3.3 Einberufung durch Gemeinde
3.3.4 Aufbieten an die Gemeindeversammlung
4. WER GEHT AN DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG?
4.1 Teilnahme an der Versammlung - Beispiel Utzigen
4.1.1 Unterschiede zwischen Burgern und Hintersässen
4.1.2 Gründe der Nichtteilnahme
4.1.3 Stellvertreter-Regelungen
4.2 Teilnahme als Pflicht - nicht als Recht
5. WIE LÄUFT DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG AB?
5.1 Versammlungsorte der Gemeinde
5.2 Durchführung der Gemeindeversammlung
5.3 Ausklang der Gemeindeversammlung
6. WIE FASST DIE GEMEINDE IHRE BESCHLÜSSE?
6.1 Vortrag und Erläuterung des Traktandums
6.2 Umfrage und Diskussion
6.3 Beschlussfassung und -verkündung
6.3.1 Auswahl bei Abstimmungen und Ämtervergaben
6.3.2 Abstimmungs- und Wahlverfahren
6.3.3 Mehrheitsentscheid oder Einstimmigkeit?
6.3.4 Beteiligung der Obrigkeit an der Beschlussfassung
6.3.5 Verarbeitung des Beschlusses
7. WORÜBER ENTSCHEIDET DIE VERSAMMLUNG?
7.1 Tour d'Horizon über die Themenlandschaft
7.2 Strukturen prägen die Themen
7.2.1 Trub - eine Gemeinde ohne Gemeindegut
7.2.2 Twann - eine Gemeinde mit Gemeindegut
7.2.3 Worb - Monothematik in der Neujahrsgemeinde
7.3 Zeiten prägen die Themen
8. GEMEINDEVERSAMMLUNGEN IM 18. JH. - FAZIT
9. ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
10. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
11. BIBLIOGRAFIE
11.1 Ungedruckte Quellen
11.1.1 Archiv Schloss Utzigen (ASU)
11.1.2 Gemeindearchiv Aeschlen bei Oberdiessbach (GAAe)
11.1.3 Gemeindearchiv Kirchberg (GAKi)
11.1.4 Gemeindearchiv Trub (GATr)
11.1.5 Gemeindearchiv Twann (GATw)
11.1.6 Historisches Archiv Worb (HAW)
11.2 Gedruckte Quellen
11.3 Literatur
12. ANHANG



Der Band untersucht ausgehend vom Kommunalismus-Konzept von Peter Blickle die Funktion der Gemeindeversammlung in den Landgemeinden des Staates Bern im 18. Jahrhundert. Aufgrund der Forschungsdesiderate wird in einem ersten Schritt bestimmt, welche Siedlungsbewohner Zugang zur Gemeindeversammlung hatten, und daraus eine Gemeindetypologie entwickelt. Deutlich wird dabei, dass sich die verschiedenen Gemeinden als Systeme von Rechten und Pflichten der Gemeindebewohner beschreiben lassen. Im Weiteren zeigt die räumliche Verteilung der Gemeindetypen im Berner Territorium den Einfluss von Wirtschaftstätigkeit und Siedlungsstruktur auf die Gemeindeorganisation. Die Gemeindeversammlungen werden sodann nach ihrem Aufbau und ihren Regeln befragt: Mit spezifischen Diskussions- und Entscheidungsmustern versuchten die Gemeinden einen kommunalen Interessenausgleich zu finden und dörfliche Gemeinschaft zu stiften. Weitgehende Entscheidungskompetenzen und ein breiter Themenfächer weisen zudem daraufhin, dass die ländlichen Gemeinden trotz ihres Untertanenstatus über eine gut entwickelte Gemeindeautonomie verfügten.