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25.11.2024 um 19:30 Uhr
Die Online-Durchsuchung
Entwicklung eines neuen Grundrechts
von Stefan Holzner
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Reihe: Reihe Rechtswissenschaft
E-Book / PDF
Kopierschutz: PDF mit Wasserzeichen

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ISBN: 978-3-86226-867-2
Auflage: 1. Aufl. 2009
Erschienen am 27.12.2016
Sprache: Deutsch
Umfang: 63 Seiten

Preis: 26,99 €

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Klappentext

Ausgangspunkt der Arbeit ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008. Dabei wurde nicht nur die Frage der Zulässigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme geklärt, vielmehr wurde ein neues Grundrecht geschaffen, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Ausgehende von dem Urteil werden zunächst - allgemein verständlich - die vorausgesetzten technischen Begrifflichkeiten erläutert. Weiter wird das neue Grundrecht ausführlich vorgestellt und dessen mögliche Auswirkungen für die einfachgesetzliche Rechtsetzung, wie bspw. die Ermöglichung der Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt oder der möglicherweise aus dem Urteil folgende zivilrechtliche Schutz von Datenbeständen, dargestellt. Nach Einordnung des neuen Grundrechts in den europäischen und völkerrechtlichen Kontext, sowie einem kursorischen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur Online-Durchsuchung in einigen ausgewählten Staaten, schließt die Arbeit mit einer kurzen Einführung in die Rechtsfragen der sog. "Quell-TKÜ". Diese ist im Zusammenhang mit der Online- Durchsuchung häufig in der Berichterstattung thematisiert worden. Jedoch wurden beide Maßnahmen allzu oft nicht hinreichend genau voneinander abgegrenzt. Die Arbeit befasst sich also mit einem - nicht nur in der juristischen Literatur - aktuellen Thema. Durch die umfangreiche Berichterstattung in den Medien sind an den abgehandelten Fragestellungen auch betroffene Nichtjuristen, wie bspw. Software-Entwickler und ganz allgemein all jene berührt, denen der Schutz ihrer persönlichen und beruflichen Daten auf dem PC wichtig ist.


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