Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) spielt, als Sondervorschiften gegenüber dem BGB, bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden, die entscheidende Rolle.
Der neue Handkommentar
Der HK-WBVG setzt die praxisgerechten Schwerpunkte für alle Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung der Verträge: