Die vollständige Neubearbeitung des Geldrechts - fast zwei Jahrzehnte nach der letzten Bearbeitung - wendet sich nicht nur den einzelnen fremdwährungs- und zinsrechtlichen Bestimmungen in den §§ 244-248 BGB zu; vielmehr nimmt sie in den ausführlichen Vorbemerkungen Stellung zu überzeitlichen Grund- und aktuellen Einzelfragen im Kontext von Geld und Währung sowie von Geldschuld und Geldwert.
Karsten Schmidt, Bucerius Law School Hamburg; Michael Martinek, Universität Saarbrücken.