Das vorliegende Buch behandelt das grundsätzliche Verhältnis des Staates zur Wirtschaft in der Bundesrepublik. Der moderne Staat reguliert die gesamte Volkswirtschaft; seine ständig wachsende Aufgabenfülle hat zu einer kaum mehr übersehbaren Vermehrung des Rechtsstoffes geführt. Die Rechtsproduktion der nationalen, supranationalen (Europäische Gemeinschaft) und internationalen (Vereinte Nationen) Normschöpfer kann nur durch eine systematische und dogmatische Durchdringung des öffentlichen Wirtschaftsrechts bewältigt werden. Das Buch will unter Einbeziehung der Wirklichkeit des Wirtschaftslebens ein in sich stimmiges Gefüge juristischer Begriffe, Grundsätze und Institute bieten, die das öffentliche Wirtschaftsrecht zu ordnen geeignet sind. Sein Hauptanliegen ist die Bewahrung des sozialen Rechtsstaates und des Marktprinzips. Die wichtigsten behandelten Themen sind die Geschichte des öffentlichen Wirtschaftsrechts, dessen Gebiete, die Wirtschaftsverfassung, Rechtsfragen der Konjunktur- und Währungspolitik, die Wirtschaftsverwaltungsorganisation, die Rechtsformen des Wirtschaftsverwaltungshandelns und die wirtschaftliche Eigenbetätigung der öffentlichen Hand. In einem gesonderten Kapitel wird auf das europäische und das internationale Wirtschaftsrecht eingegangen.
1. Kapitel Staat und Wirtschaft.- § 1 Die Wirtschaftstätigkeit als Gegenstand des Rechts in der Geschichte.- § 2 Das öffentliche Wirtschaftsrecht als Rechtsgebiet der Gegenwart.- § 3 Grundgesetz und Wirtschaftssystem.- § 4 Die wesentlichen Aussagen des Grundgesetzes zur Wirtschaft.- 2. Kapitel Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht.- § 5 Die rechtliche Ordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.- § 6 Die rechtliche Ordnung der Wirtschaftsbeziehungen in den Europäischen Gemeinschaften.- 3. Kapitel Die rechtliche Gestaltung der Wirtschaft.- § 7 Die rechtliche Ordnung der Wirtschaftspolitik und der Wirtschaftsaufsicht.- § 8 Die rechtliche Gestaltung der Geldpolitik.- 4. Kapitel Wirtschaftsverwaltung und Eigenwirtschaft.- § 9 Die Organisationsformen.- § 10 Die Rechtsbindungen und die Rechtsformen des Wirtschaftsverwaltungshandelns.- § 11 Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand.