Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Unternehmenskauf birgt für die beteiligten Parteien diverse Risiken, welche je nach Standpunkt und Verkaufsumständen unterschiedlich weit reichende Folgen haben können. Gewisse Haftungsrisiken können z.B. aus der gewählten Form des Unternehmenskaufes resultieren. In Betracht kommt, dass Gesellschaftsanteile an der das Unternehmen betreibenden Gesellschaft erworben werden (sog. "share deal"), oder, dass das Unternehmen als Sachgesamtheit oder in Teilen vom Unternehmensträger auf den Erwerber übertragen wird (sog. "asset deal").
Es ist sowohl seitens des Verkäufers als auch des Käufers geboten, Vorsichtsmaßnahmen zur Bewältigung von Haftungsrisiken zu treffen. Ein probates Mittel zur Risikobewertung des Zielobjektes ist die sog. Due Diligence, die meist im Rahmen der Vertragsanbahnung durchgeführt wird. Das Unternehmen ist in seiner Gesamtheit zu untersuchen, dabei sind insbesondere die Aspekte der Haftung für den Bestand und Wert, sowie die Haftung für Altverbindlichkeiten bedeutsam.