Nach der «Stufentheorie» erhielt Design als «angewandte Kunst» nur bei «deutlichem Überragen der Durchschnittsgestaltung» Urheberrechtsschutz. Mit dem «Geburtstagszugs-Urteil» gab der Bundesgerichtshof diese Theorie auf und setzte das Schutzniveau für angewandte Kunst mit dem der rein bildenden Kunst gleich. Die Autorin untersucht, ob dies gerechtfertigt ist ¿ insbesondere mit Blick auf die Vorgaben der Europäischen Union für Urheber- und Designrecht. Sie analysiert das aktuelle Schutzniveau von Design nach den neuen Schutzkriterien des Bundesgerichtshofs. Dabei beleuchtet sie die praktischen Folgen für den Schutz und die Nutzung von Design. Zuletzt erörtert sie Alternativen für den urheberrechtlichen Schutz von Design, auch mit Blick auf die Rechtslage in Frankreich und Großbritannien.
Cornelia Bettina Gersch ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig und berät insbesondere zu Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie des Kunst-, Urheber- und Medienrechts.
Die Definitionen von 'Design' und 'Kunst' im deutschen Urheber- und Designrecht - Die Abgrenzung von Urheber- und Designrecht nach der 'Stufentheorie' und Gründe für deren Aufgabe durch das 'Geburtstagszugurteil' - Die Folgen des 'Geburtstagszugsurteils' für Designer und Nutzer - Alternative Abgrenzungen zwischen Urheber- und Designrecht