Die Erbschaftsteuer ist wie wohl keine andere Steuerart geprägt von Diskussionen um ihre Verfassungsmäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz. Zuletzt sorgte die Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2006, die das Gebot der realitätsgerechten Wertrelation betonte, für eine tiefgreifende Erschütterung. Der Gesetzgeber war aufgefordert, im Rahmen der jüngsten Erbschaftsteuerreform ein Bewertungsgleichmaß herzustellen. Gleichzeitig wurden umfangreiche Verschonungstatbestände, vor allem für das Betriebsvermögen, geschaffen. Die Arbeit untersucht die neuen Bewertungsvorschriften und die Verschonungsregelungen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und zeigt zudem ein mögliches Modell für die zukünftige Erbschaftsbesteuerung auf.
Thomas Blum, Jahrgang 1981, absolvierte zunächst eine kaufmännische Ausbildung, bevor er das Jurastudium in Bochum aufnahm. 2011 legte er die Zweite Staatsprüfung und die Steuerberaterprüfung ab. Seither ist er als Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Kanzlei in Gladbeck sowie bei einer Steuerberatungsgesellschaft in Bochum tätig.
Inhalt: Der allgemeine Gleichheitssatz im (Erbschaft-)Steuerrecht ¿ Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Grenzen (erbschaft-)steuerlicher Sozialzwecknormen ¿ Der Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006 ¿ Verfassungsrechtliche Würdigung der erbschaftsteuerlichen Bewertungsvorschriften und der Verschonungsregelungen ¿ Gedanken zur Zukunft des Erbschaftsteuerrechts.