Bücher Wenner
Arno Geiger liest in der Marienkirche
12.11.2024 um 19:30 Uhr
Die prozessualen Folgen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB
von Stefanie Reiche
Verlag: Peter Lang
Reihe: Schriften zum Verfahrensrecht Nr. 34
Gebundene Ausgabe
ISBN: 978-3-631-59429-2
Erschienen am 08.10.2009
Sprache: Deutsch
Format: 216 mm [H] x 153 mm [B] x 24 mm [T]
Gewicht: 608 Gramm
Umfang: 384 Seiten

Preis: 109,85 €
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Klappentext
Biografische Anmerkung
Inhaltsverzeichnis

Die komplexen Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB werfen im prozessualen Bereich etliche Fragen auf, die die Autorin einer differenzierten Betrachtung unterzieht, insbesondere im Hinblick auf Passivlegitimation bzgl. un-/vertretbarer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutzklagen, Auflösungsanträge sowie prozessuale Vergleichsmöglichkeiten. Zugleich beleuchtet sie denkbare Lösungswege, wie sich die Rechtsfolgen des § 613a BGB mittels der bestehenden zivilprozessualen Strukturen umsetzen lassen. Schwerpunkt hierbei ist die Entwicklung prozessualer Handlungsstrategien für die Beteiligten, insbesondere im Falle von Unsicherheiten bei der Beurteilung von § 613a BGB sowie angesichts der Dreieckskonstruktion von Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsveräußerer, -erwerber und Arbeitnehmer.



Die Autorin: Stefanie Reiche wurde 1979 geboren. Zunächst studierte sie an der Universität Tübingen, sodann an der Universität Mainz, wo sie 2004 die Erste und nach dem Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz 2006 die Zweite juristische Staatsprüfung ablegte. Von 2006 bis 2008 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Seit 2009 ist die Autorin Rechtsanwältin in Köln.



Aus dem Inhalt:
Differenzierte Beleuchtung der prozessualen Auswirkungen des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) - Passivlegitimation bzgl. un-/vertretbarer Ansprüche - Kündigungsschutzklagen - Auflösungsanträge - Vergleichsmöglichkeiten - Prozessuale Umsetzung und Reaktionsmöglichkeiten - Unsicherer Betriebsübergang - Dreipersonenkonstellation Betriebsveräußerer, -erwerber, Arbeitnehmer über Drittrechtsfeststellung - Subjektive Klagenhäufung - Streitverkündung.


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