Es ist eine Besonderheit des Schadensersatzrechts, dass Ansprüche bereits verjährt sein können, bevor sie mit der Leistungsklage geltend gemacht werden können. Verantwortlich hierfür ist der Grundsatz der Schadenseinheit. Danach «entstehen» alle vorhersehbaren Schäden einer einheitlichen schädigenden Handlung zugleich mit dem ersten konkret eingetretenen Schaden und unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Verjährung. Um der drohenden Verjährung vorzubeugen, bleibt dem Geschädigten nur die Möglichkeit, gegen den Schädiger Feststellungsklage zu erheben. Gemessen an allgemeinen Grundsätzen erfolgen diese Feststellungsklagen zur Unzeit und sind
in vielerlei Hinsicht problematisch. Die Arbeit greift die teilweise in der Literatur geäußerte Kritik am Grundsatz der Schadenseinheit auf, zeichnet dessen Entwicklung nach und erörtert ausführlich die rechtlichen und sozialen Vorteile und Nachteile dieser Rechtsprechungspraxis, wie auch denkbarer Alternativen hierzu.
Der Autor: Alexander Panier wurde 1977 in Kirn geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Mainz und Rom (Italien) und legte im Januar 2005 die Erste juristische Staatsprüfung in Mainz ab. Sein Referendariat verbrachte er 2005 bis 2007 im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Die Zweite juristische Staatsprüfung legte er im Mai 2007 in Mainz ab. Seit November 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
Aus dem Inhalt
: SchuldRModG vom 16.11.2001 - Zweck der Verjährung - Zweck der Feststellungsklage - Zweck des Grundsatzes der Schadenseinheit - Rechtsverhältnis - Feststellbarkeit zukünftiger Rechtsverhältnisse - Feststellung von Tatsachen - Grenzen der materiellen Rechtskraft - In ihrer Wirksamkeit geminderte Feststellungsurteile.