In ihrer institutionellen wie in ihrer professionellen Ausprägung bewegte sich die Soziale Arbeit von ihren Anfängen an im Spannungsfeld religiös-kirchlicher Ansprüche einerseits und säkular-staatlicher Interessen andererseits. In Deutschland fand diese Grundstruktur in spezifischer Weise ihre Ausprägung in der "dualen" Wohlfahrtspflege, die im späten 19. Jahrhundert ihren Anfang nahm, sich in der Weimarer Zeit voll etablierte und erst heute einem grundlegenden Wandel unterworfen ist. Will man das Verhältnis von Religionen und Sozialer Arbeit in seiner Tiefenstruktur offenlegen, bedarf es eines Blicks auf die konfessionelle Prägung des Hilfehandelns im ausgehenden Mittelalter. Darum geht es im zweiten Abschnitt des Beitrags. Im langen 19. Jahrhundert -- dies ist Thema des dritten Abschnitts -- bildet sich die spezifisch deutsche duale Struktur Sozialer Arbeit heraus, die in der Weimarer Zeit ihre rechtliche Ausformung findet und -- nach einer Phase der politischen Gleichschaltung in der NS-Zeit -- in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik ihren Höhepunkt erreicht. Im vierten Abschnitt geht es um die Entwicklung des Verhältnisses von Religionen und Sozialer Arbeit in West- und Ostdeutschland, die sehr unterschiedliche Wege repräsentieren. Ein Überblick über die gegenwärtige Situation in Deutschland schließt sich an, bevor es im Schlussabschnitt um den Blick auf neuere Entwicklungen im Verhältnis von Religionen und Sozialer Arbeit geht. Das Thema Religionen und Soziale Arbeit hat lange Zeit wenig explizites Interesse auf sich gezogen. In der Gegenwart lässt sich innerhalb der Sozialwissenschaften ein neues Interesse sowohl an den Religionen als auch an deren Bedeutung für die Tiefenstrukturen der sozialstaatlichen Entwicklung beobachten.