»The >Verschleifungsverbot< in the German constitution«: Subject of the paper is the so-called >Verschleifungsverbot<, derived by the >German Federal Constitutional Court< from Article 103 (2) of the German Basic Law. Based on an empirical analysis, the difficulties of application of the >Verschleifungsverbot< as well as possible reasons for them are elaborated. The paper concludes that in literature and case law the prohibition is understood narrowly in some cases and broadly in others, but that only a narrow understanding is sensible.
Timo Fischer studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften in Hamburg und Hongkong. Neben der Promotion arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Juristisches Lernen der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg unter akademischer Leitung von Prof. Dr. Florian Faust. Seit August 2021 ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.
Einführung
Das Problem anhand von zwei Beispielen - Gegenstand, Ziele und Gang der Untersuchung
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund: Inhalt und Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG - Entscheidungen vor dem Untreuebeschluss - Der Untreuebeschluss - Entscheidungen nach dem Untreuebeschluss
2. Kasuistik der Verschleifungsvorwürfe
Untreue - Betrug - Korruptionsdelikte - Weitere Kasuistik
3. Analyse des Verschleifungsverbots
Analyse des Meinungsstands - Problemkreis 1: Anwendungsbereich - Problemkreis 2: Feststellen einer Verschleifung - Vorschlag: Die Unterscheidung von Verschleifungen »im Ergebnis und in der Begründung« und Verschleifungen »nur in der Begründung«
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis