»§ 171b GVG and the Principle of Public Criminal Trial«: The Book deals with the Problem of the principle of public trial on the one hand and victim protection on the other hand. The central norm in German criminal law for this is § 171b GVG. It has a high practical relevance. Nevertheless law sciences hardly deal with it. The author critically examines the regulation, in particular the lack of legal protection options and clear purpose of the norm as well as the exclusion of public during the final pleas. Finally a reform proposal is presented.
Florian Zenger studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in München sowie Kriminologie und Mediation in Hamburg und Hagen. Im Anschluss an sein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte er im OLG-Bezirk München sein Referendariat gefolgt von einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Matthias Krüger. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt wechselte Herr Dr. Zenger in die Rechtsanwaltschaft. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertritt er vorwiegend strafrechtliche Mandate. Parallel engagiert sich Herr Dr. Zenger regelmäßig in der universitären Lehre u.a. als Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht an der Universität München. Seit Ende 2023 ist Herr Dr. Zenger Professor a.Z. an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
A. Einleitung
Problemaufriss - Gang der Untersuchung
B. Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafprozessrecht
Historische Entwicklung - Verfassungsrechtliche Vorgaben - Europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben
C. Die Entwicklung des § 171b GVG
Die Rechtslage vor Einführung des § 171b GVG - Die Einführung des § 171b GVG im Rahmen des Opferschutzgesetzes im Jahr 1986 - Modifikationen des § 171b GVG bis zur heutigen Fassung - Erkenntnisse aus der Gesetzgebungsgeschichte
D. Die Anwendung des § 171b GVG im Konflikt zwischen Öffentlichkeit und Schutz privater Interessen
Die Schutzbedürftigkeit privater Interessen im Strafprozess - Struktur des § 171b GVG de lege lata - Rechtsmittel gegen Beschlüsse nach § 171b GVG - Weitreichender Ausschluss der Öffentlichkeit bei Sexualdelikten und Bagatelldelikten - Ausschluss der Öffentlichkeit von den Schlussanträgen
E. Überlegungen zu § 171b GVG de lege ferenda
Die Rechts- und Interessenlage in anderen Prozessarten - Wertungswidersprüche zu vergleichbaren Normen - Das Verhältnis von § 171b GVG zu anderen Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen - Rechtsvergleichende Betrachtung der Norm - Kritikpunkte an der aktuellen Gesetzeslage - Entwurf eines neuen § 171b GVG
F. Zusammenfassung
Literatur- und Stichwortverzeichnis