Julius Baron geht in diesem Aufsatz, der anlässlich des fünfzigjährigen Doktorjubiläums von Rudolph von Jhering veröffentlicht wurde, der Frage nach, ob die »Personalität des Rechts ein den Germanen eigentümlicher oder ein der alten Welt gemeinsamer Gedanke« ist. Um sie zu beantworten, konzentriert er sich auf das römische Recht in der Zeit, als die Friedlosigkeit der Peregrinen durch Verträge beseitigt war. Dem Peregrinenrecht stellt Baron das »ius gentium« gegenüber. Dabei entwickelt Baron seine Argumentation unter Rückgriff auf die Schriften Savignys, Sells und Puchtas.