Dr. Hansjörg Haack ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 1988 praktiziert er als Rechtsanwalt und war einer der ersten Fachanwälte für Medizinrecht in Deutschland.
Inhalt
Behandelt werden die Patientenrechte bei einer medizinischen Behandlung gegenüber der Ärztin oder dem Arzt oder bei einer stationären Behandlung auch gegenüber der Klinik.
Oft hat eine medizinische Behandlung für den Patienten einschneidende Folgen, insbesondere dann, wenn die Behandlung nicht so verläuft, wie zunächst angenommen. Zwar kann ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Gleichwohl hat die Patientin oder der Patient stets Anspruch auf: