Michael Stolleis, Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult., lehrte von 1975 bis 2006 als Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt/Main und war von 1992 bis 2009 Direktor am MaxPlanck-Institut für Rechtsgeschichte, Frankfurt/Main. Bei C.H.Beck sind von ihm u.a. erschienen: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland (4 Bände); (Hrsg.) Herzkammern der Republik. Die Deutschen und das Bundesverfassungsgericht (2011); Öffentliches Recht in Deutschland (bp 6135) und Juristen. Ein biographisches Lexikon (bsr 1417).
Dem 1988 vorgelegten ersten Band einer Wissenschaftsgeschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland (1600-1800) folgt hier der zweite Band. Er behandelt das 19. Jahrhundert - vom Ende des Alten Reichs 1806 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Es ist die Zeit des Rheinbundes und des Wiener Kongresses, der Restauration und des "Biedermeier", der Verfassungsbewegung in den Staaten des Deutschen Bundes, der Revolution von 1848/49, der erneuten Restauration, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs von 1871. Auf diesem Hintergrund entfalten sich die Staatsrechtslehre des Deutschen Bundes und der Einzelstaaten sowie die übergreifenden Deutungen der Allgemeinen Staatslehre. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts kommen Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre als Erben der "Polizeiwirtschaft" hinzu. Das Buch hält zwar die Bilder der Verfassungskämpfe, der politischen Unterdrückung und der National- und Freiheitsbewegung stets präsent. Im Mittelpunkt des Interesses stehen aber nicht Ereignis- und Verfassungsgeschichte, sondern das staatsrechtliche und staatsphilosophische Denken, die Wechselwirkung zwischen theoretischem System und politischem Kontext sowie die schrittweise Herausbildung einer der Verfassungslage und dem Postulat des Rechtsstaats entsprechenden Verwaltungslehre. Michael Stolleis geht diesen Entwicklungen nicht nur auf den unterschiedlichen Ebenen nach, sondern er würdigt außer den Berühmtheiten auch die heute gänzlich vergessenen lokalen Autoren. Auf diese Weise gelingt ihm für das 19. Jahrhundert der "Versuch..., die Wissenschaftsgeschichte des öffentlichen Rechts zu rekonstruieren und sie mit der Verfassungsgeschichte und der allgemeinen politischen und gesellschaftlichen Geschichte möglichst eng zu verbinden". Das Buch endet mit Reflexionen über den für Deutschland schicksalhaften Transformationsprozeß vom Nationalstaat zum Staat der Industriegesellschaft an der Schwelle zum 20. Jahrhundert.