Das vielfältige kirchliche Handeln ist eingebettet in rechtliche Rahmenbedingungen, die die Möglichkeiten für dieses Handeln eröffnen und begrenzen. Dazu gehören das allgemein geltende Recht, das staatliche Religionsrecht, das herkömmlich auch als Staatskirchenrecht bezeichnet wird, sowie das von der Kirche selbst gesetzte Kirchenrecht. Durch das Recht werden Kooperation ermöglicht und Konflikte reguliert. Der Band entfaltet die Grundlagen des relevanten staatlichen und kirchlichen Rechts und stellt für die kirchlichen Handlungsfelder die jeweils geltenden Regelungen dar. Er erschließt so eine Querschnittsmaterie kirchlicher Praxis.
Dr. iur. Hendrik Munsonius, M.Th., ist Referent am Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland und Lehrbeauftragter an der Universität Göttingen.