Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher. Symptomatisch für diesen Befund sind der nach wie vor unzureichende Stand des Ausbaus gigabitfähiger Netze und die nur schleppend voranschreitende Digitalisierung der Verwaltung. Beide Handlungsfelder haben auf den ersten Blick nur wenig miteinander gemein. Sie sind jedoch beide einerseits Voraussetzungen und damit "Infrastrukturen" einer umfassenden Digitalisierung. Andererseits sind sie verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert, und dennoch erweist sich die bundesstaatliche Ordnung in beiden Bereichen als besondere Herausforderung. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von einer systematischen Bestandsaufnahme analysiert Julius Buckler den unions-, verfassungs-, und einfachrechtlichen Rahmen für Gigabitausbau und Verwaltungsdigitalisierung als Gelingensbedingung einer erfolgreichen Digitalisierung.
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth; Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg und in Brüssel; 2015 Promotion; 2016 Akademischer Rat a.Z. an der Universität Bayreuth; 2023 Habilitation; Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht.