Die Corona-Pandemie hat die Frage nach dem staatlichen Auftrag zur Prävention von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung stark in den Vordergrund gerückt. Ob der Staat "zu viel" oder "zu wenig" unternimmt, kann aber auch in anderen Fällen diskutiert werden, beispielsweise bei der Regulierung der Ernährung und anderen "Lebensstilrisiken" wie dem Tabakkonsum. Da das individuelle Verhalten aber nicht immer eigenverantwortlich gewählt, sondern auch von den umgebenden Strukturen geprägt wird, kann man die Frage nach der Verantwortung des Staates noch ausdehnen, etwa für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Ausgehend von den Erkenntnissen der Public-Health-Forschung analysiert Andrea Kießling zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das staatliche Tätigwerden und vertieft anschließend ihre Untersuchung anhand von drei Referenzgesundheitsrisiken. Auf diese Weise leistet sie einen grundlegenden Beitrag zur Systematisierung des Rechts der öffentlichen Gesundheit.
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Münster; Referendariat am LG Essen; 2012 Promotion (Bochum); 2021 Habilitation (Bochum); seit 2022 Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.